Was ausgelaufen ist
Artikel 143 der MiCA erlaubte es den Mitgliedstaaten, bereits nach nationalem Recht tätigen Anbietern für bis zu 18 Monate Bestandsschutz zu gewähren. Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 Dienstleistungen erbrachten, konnten fortfahren, bis sie zugelassen oder abgelehnt wurden oder bis die Frist ablief.
Sie lief am 1. Juli 2026 ab. Die ESMA hat unmissverständlich erklärt, dass von Anbietern ohne Zulassung nach diesem Datum eine geordnete Abwicklung erwartet wird, und hat Privatanleger direkt gewarnt, dass nicht jedes Unternehmen, das sie vor der Frist genutzt haben, danach zugelassen sein wird.
Der Punkt, an dem Unternehmensgruppen ins Straucheln geraten
Nicht alle Mitgliedstaaten schöpften die maximale Bestandsschutzfrist aus, weshalb die Fristen während des gesamten Übergangs je nach Land unterschiedlich ausfielen. Die ESMA veröffentlichte eine nach Ländern gegliederte Liste. Für eine Gruppe, die über mehrere EU-Gesellschaften tätig ist, konnte eine Gesellschaft einen erheblich früheren Stichtag haben als eine andere — und die Zulassung ist zwischen ihnen nicht übertragbar.
Was Nutzende tun sollten
Nichts Dramatisches, und nichts, wozu wir anweisen werden. Die Prüfung ist eng gefasst und nachvollziehbar: Suchen Sie den Namen der juristischen Person in den Geschäftsbedingungen des Anbieters und schlagen Sie ihn dann im Register der zuständigen nationalen Behörde nach. Zugelassene Unternehmen erscheinen dort. Das ist der gesamte Test.
Unsere Jurisdiktionsseiten nennen die Aufsichtsbehörde für jedes Tier-1-Land und verlinken deren Register.
Quellen
- ESMA, Statement on the end of transitional periods under MiCA (1 Apr. 2026)
- ESMA, Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) (1 Juli 2026)
Keine Beratung. Conisec berichtet ausschließlich zu Informationszwecken. Nichts in diesem Artikel ist eine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung. Prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen, bevor Sie auf dieser Grundlage handeln.