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Jurisdiction · · 1 Min. Lesezeit · 202 Wörter ·Stand

Krypto-Regeln in Deutschland

MiCA regelt nun die Zulassung, doch Deutschland behält eine eigene nationale Steuerregel: privat gehaltene Bestände können nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden.

Aufsichtsbehörde(n) BaFin, Deutsche Bundesbank, Bundeszentralamt für Steuern

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Auf einen Blick

IST DER HANDEL LEGAL
Ja. Krypto-Dienstleistungen sind rechtmäßig und reguliert, inzwischen im Wesentlichen nach MiCA.
LICENSING REGIME
CASP-Zulassung nach MiCA, erteilt durch die BaFin. Vor Geltung von MiCA betrieb Deutschland zudem eine nationale Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft nach dem Kreditwesengesetz.
TAX TREATMENT
Private Veräußerungen können von der Einkommensteuer befreit sein, wenn der Vermögenswert länger als ein Jahr gehalten wurde (§ 23 EStG). Innerhalb eines Jahres sind Gewinne oberhalb der Freigrenze zum persönlichen Steuersatz steuerpflichtig.
REPORTING DUTIES
AML-Pflichten nach dem GwG; DAC8 erweitert den automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Werte.
MOST RECENT CHANGE
Die MiCA-Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026; deutsche Anbieter ohne CASP-Zulassung müssen ihr Geschäft abwickeln.

Was jetzt europäisch ist und was deutsch bleibt

Deutschland war früh dran — es schuf im Kreditwesengesetz eine nationale Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft unter Aufsicht der BaFin, lange bevor es einen EU-weiten Rahmen gab. Dieses nationale Regime ist inzwischen weitgehend von MiCA abgelöst worden, das unmittelbar gilt und passportfähig ist.

Ausgeprägt deutsch bleibt das Steuerrecht, denn MiCA harmonisiert Zulassung und Wohlverhalten, nicht die Besteuerung.

Die Ein-Jahres-Regel

Das ist die Vorschrift, die man verstanden haben sollte. Nach § 23 des Einkommensteuergesetzes können Krypto-Werte, die im Privatvermögen gehalten und mehr als ein Jahr nach der Anschaffung veräußert werden, vollständig aus der Einkommensteuer herausfallen. Veräußerungen innerhalb eines Jahres sind zum persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, vorbehaltlich einer Freigrenze.

Zwei Einschränkungen. Die Befreiung gilt für die private Vermögensverwaltung, nicht für eine Tätigkeit, die einen Gewerbebetrieb darstellt — und die Grenze dazwischen hängt von Häufigkeit, Finanzierung und Organisation ab, nicht davon, wie die steuerpflichtige Person sich selbst beschreibt. Und die Haltefrist muss belegt werden, wofür Aufzeichnungen nötig sind, die die steuerpflichtige Person führt, nicht eine Börse.

Wo Sie das prüfen

Die BaFin veröffentlicht das Register der zugelassenen Institute, und das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht Hinweise zur Behandlung von Krypto-Werten. Beide sind die maßgebliche Instanz; diese Seite ist ein Wegweiser.

Quellen

  1. BaFin, Crypto-assets: supervision and authorisation (1 Jan. 2026)
  2. Bundesministerium der Finanzen, Guidance on the income tax treatment of crypto-assets (1 Jan. 2026)

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.

Zuletzt überprüft von Conisec Staff. Prüfzyklus: Vierteljährlich.