Was jetzt europäisch ist und was deutsch bleibt
Deutschland war früh dran — es schuf im Kreditwesengesetz eine nationale Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft unter Aufsicht der BaFin, lange bevor es einen EU-weiten Rahmen gab. Dieses nationale Regime ist inzwischen weitgehend von MiCA abgelöst worden, das unmittelbar gilt und passportfähig ist.
Ausgeprägt deutsch bleibt das Steuerrecht, denn MiCA harmonisiert Zulassung und Wohlverhalten, nicht die Besteuerung.
Die Ein-Jahres-Regel
Das ist die Vorschrift, die man verstanden haben sollte. Nach § 23 des Einkommensteuergesetzes können Krypto-Werte, die im Privatvermögen gehalten und mehr als ein Jahr nach der Anschaffung veräußert werden, vollständig aus der Einkommensteuer herausfallen. Veräußerungen innerhalb eines Jahres sind zum persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, vorbehaltlich einer Freigrenze.
Zwei Einschränkungen. Die Befreiung gilt für die private Vermögensverwaltung, nicht für eine Tätigkeit, die einen Gewerbebetrieb darstellt — und die Grenze dazwischen hängt von Häufigkeit, Finanzierung und Organisation ab, nicht davon, wie die steuerpflichtige Person sich selbst beschreibt. Und die Haltefrist muss belegt werden, wofür Aufzeichnungen nötig sind, die die steuerpflichtige Person führt, nicht eine Börse.
Wo Sie das prüfen
Die BaFin veröffentlicht das Register der zugelassenen Institute, und das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht Hinweise zur Behandlung von Krypto-Werten. Beide sind die maßgebliche Instanz; diese Seite ist ein Wegweiser.
Quellen
- BaFin, Crypto-assets: supervision and authorisation (1 Jan. 2026)
- Bundesministerium der Finanzen, Guidance on the income tax treatment of crypto-assets (1 Jan. 2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.
Zuletzt überprüft von Conisec Staff. Prüfzyklus: Vierteljährlich.