Lizenzierung nach dem Payment Services Act
Singapur reguliert Dienstleistungen mit digitalen Zahlungstoken (DPT) über den Payment Services Act, der von der Monetary Authority of Singapore verwaltet wird. Unternehmen, die mit DPT handeln oder deren Tausch ermöglichen und die im Anwendungsbereich des Regimes Verwahrung anbieten, benötigen eine Zulassung. Die MAS veröffentlicht die Liste der zugelassenen und befreiten Zahlungsdienstleister, die unmittelbar überprüfbar ist.
Die MAS hat öffentlich klargestellt, dass eine Zulassung Risiken aus Geldwäsche, Technologie und zunehmend auch aus dem Verbraucherschutz adressiert — und dass sie Verbraucher nicht vor Verlusten schützt, die aus der Preisvolatilität der Token selbst entstehen. Diese Unterscheidung trifft die Aufsichtsbehörde selbst; sie ist keine Schlussfolgerung Dritter.
Zugang für Privatkunden und Vermarktung
Singapur ist bewusst gegen Spekulation durch Privatanleger vorgegangen und bleibt zugleich offen für institutionelle Tätigkeit und Infrastruktur. Zu den Maßnahmen zählen Beschränkungen der Bewerbung von DPT-Dienstleistungen im öffentlichen Raum und über Dritte, Verbote von Anreizen zum Handel, Beschränkungen bei der Gewährung von Kredit oder Hebel an Privatkunden für DPT-Käufe sowie Eignungsprüfungen der Kunden.
Praktisch bedeutet das für ansässige Personen, dass Werbeverhalten, das in anderen Märkten üblich ist, hier nicht zulässig ist und dass ein anderswo verfügbarer Dienst Privatkunden aus Singapur ablehnen kann.
Verwahrung und Trennung von Kundenvermögen
Die MAS hat Anforderungen an die Trennung und sichere Aufbewahrung von Kundenvermögen durch zugelassene DPT-Dienstleister eingeführt. Vorausgegangen war eine Phase, in der mehrere große Zusammenbrüche im Ausland gezeigt haben, was Vermischung in einer Insolvenz bewirkt.
Steuern
Singapur erhebt keine Kapitalertragsteuer; wer als Privatperson als Investition gehaltene Token veräußert, hat daher in der Regel keinen Gewinn zu melden. Erreicht die Tätigkeit das Ausmaß einer gewerblichen Betätigung, sind die Gewinne Einkünfte und entsprechend steuerpflichtig — und diese Einordnung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen von Häufigkeit, Finanzierung und Absicht und nicht nach einer Erklärung der steuerpflichtigen Person. Die IRAS veröffentlicht ihre Hinweise zur einkommensteuerlichen Behandlung digitaler Token.
Quellen
- Monetary Authority of Singapore, Payment Services Act and digital payment token services (1 Jan. 2026)
- Inland Revenue Authority of Singapore, Income tax treatment of digital tokens (1 Jan. 2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.
Zuletzt überprüft von Conisec Staff. Prüfzyklus: Vierteljährlich.