Meldung ist keine Besteuerung
Diese Unterscheidung geht ständig verloren. DAC8 ändert, welche Informationen Steuerbehörden automatisch von Dienstleistern erhalten. Es ändert weder den Steuersatz noch die Behandlung noch die Frage, ob eine bestimmte Veräußerung steuerpflichtig ist — all das bleibt Sache der Mitgliedstaaten, denn MiCA harmonisiert die Besteuerung bewusst nicht.
Die Behandlung unterscheidet sich innerhalb der EU weiterhin deutlich. Deutschland kann private Veräußerungen nach einer einjährigen Haltefrist freistellen; andere Mitgliedstaaten besteuern dieselbe Veräußerung als sonstige Einkünfte. DAC8 rührt an all dem nicht.
Die Parallele zu den USA
Dieselbe Verschiebung vollzog sich in den Vereinigten Staaten mit der Broker-Meldung über das Formular 1099-DA ab dem Steuerjahr 2025: Die Meldung durch Dritte wurde ausgeweitet, die Steuerpflicht änderte sich nicht. In beiden Fällen ist die praktische Folge identisch — die Lücke zwischen dem, was geschuldet, und dem, was erklärt wird, verengt sich, weil die Behörde die Daten nun unabhängig erhält.
Quellen
- Sumsub, Crypto Regulation in 2026: What Changed and What's Ahead (1 Juli 2026)
- ESMA, Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) (1 Juli 2026)
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