Besteuert, nicht lizenziert
Indiens Ansatz ist ungewöhnlich: Das Steuerrecht erfasst und besteuert virtuelle digitale Vermögenswerte im Detail, während es für deren Handel kein umfassendes Zulassungs- oder Wohlverhaltensregime gibt. Dienstleister werden über das Geldwäscherecht und nicht über das Finanzdienstleistungsrecht in den Aufsichtsbereich einbezogen.
Die 30 % und das 1 %
Einkünfte aus der Übertragung eines virtuellen digitalen Vermögenswerts werden pauschal mit 30 % besteuert, unabhängig von der Steuerstufe der steuerpflichtigen Person. Zwei Merkmale machen das deutlich härter, als es zunächst wirkt. Abzugsfähig sind ausschließlich die Anschaffungskosten — weder Börsengebühren noch Infrastrukturkosten. Und Verluste aus virtuellen digitalen Vermögenswerten können weder mit anderen Einkünften noch, nach dem Wortlaut der beschlossenen Vorschrift, mit Gewinnen aus anderen virtuellen digitalen Vermögenswerten verrechnet werden.
Daneben schreibt Section 194S einen Quellensteuerabzug (Tax Deducted at Source) von 1 % auf die Übertragung eines virtuellen digitalen Vermögenswerts oberhalb der maßgeblichen Schwelle vor. TDS ist keine zusätzliche Steuer auf den Gewinn; es ist ein Einbehalt auf die spätere Steuerschuld, der in der Erklärung angerechnet wird. Weil er jedoch am Transaktionswert und nicht am Gewinn ansetzt, wirkt er sich ausgeprägt auf den Hochfrequenzhandel aus, was allgemein als Teil seines Zwecks verstanden wurde.
AML-Registrierung
Dienstleister für virtuelle digitale Vermögenswerte sind meldepflichtige Stellen nach dem Prevention of Money Laundering Act und müssen sich bei der Financial Intelligence Unit — India registrieren. Das gilt für ausländische Plattformen, die indische Nutzer bedienen, ebenso wie für inländische, und die FIU-IND ist gegen nicht konforme ausländische Anbieter vorgegangen.
WazirX
Das folgenreichste jüngere Ereignis für indische Nutzer war keine Regeländerung, sondern ein Vorfall. WazirX erlitt im Juli 2024 eine umfangreiche Multi-Signature-Kompromittierung und durchlief anschließend ein gerichtlich beaufsichtigtes Restrukturierungsverfahren. Conisec erfasst diesen Vorfall im Vorfall-Tracker. Er veranschaulicht praktisch, was das Fehlen eines Wohlverhaltens- und Verwahrungsregimes bedeutet, wenn eine Plattform ausfällt: Die Rückgewinnung läuft über insolvenzähnliche Verfahren statt über eine aufsichtlich begleitete Abwicklung.
Quellen
- Income Tax Department (India), Income tax provisions relating to virtual digital assets (1 Jan. 2026)
- Financial Intelligence Unit — India, Reporting entity registration (1 Jan. 2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.
Zuletzt überprüft von Conisec Staff. Prüfzyklus: Vierteljährlich.