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Glossar

MiCA

Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung der Europäischen Union — ein unmittelbar geltender Rahmen, der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, wertreferenzierte Token und E-Geld-Token sowie Marktmissbrauch erfasst.

Warum das wichtig ist

Die Übergangsfrist von MiCA für bestehende Anbieter endete am 1. Juli 2026. Anbieter ohne CASP-Zulassung müssen nach diesem Datum ihren Betrieb einstellen. Siehe unsere EU-Jurisdiktionsseite.

Was Sie prüfen können

Die Pflichten unter MiCA unterscheiden sich je nach Dienstleistung und danach, ob ein Token ein wertreferenzierter Token, ein E-Geld-Token oder keines von beiden ist. Maßgeblich ist der Verordnungstext selbst zuzüglich der technischen Standards dazu, und das Register der zugelassenen Unternehmen ist öffentlich.

Keine Beratung. Definitionen dienen dem Verständnis, nicht der Anleitung. Nichts davon ist eine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung.