Ein Land, mehrere Aufsichtsbehörden
Die VAE sind das deutlichste Beispiel dafür, warum „Ist Krypto in Land X legal?“ oft die falsche Frage ist. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, wo innerhalb der VAE die Tätigkeit stattfindet.
Die Virtual Assets Regulatory Authority reguliert Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten im Emirat Dubai, mit Ausnahme des Dubai International Financial Centre. Das DIFC wird von der Dubai Financial Services Authority beaufsichtigt. Der Abu Dhabi Global Market wird von seiner Financial Services Regulatory Authority beaufsichtigt, die eines der früheren umfassenden Regelwerke der Region betrieb. Die Securities and Commodities Authority hat eine bundesweite Rolle für die übrigen VAE außerhalb dieser Freizonen.
Ein Unternehmen hält daher eine Zulassung einer bestimmten Behörde für ein bestimmtes Gebiet, und eine Zulassung der einen Behörde verleiht keine Erlaubnis im Hoheitsgebiet einer anderen.
Was zu prüfen ist
Weil die Werbesprache von Unternehmen in der Region häufig ohne Einschränkung „in Dubai lizenziert“ oder „in den VAE reguliert“ lautet, ist die nützliche Prüfung eng gefasst: welche Behörde, welche Zulassungskategorie und ob die Gesellschaft, mit der Sie den Vertrag schließen, auch die zugelassene ist. Jede Aufsichtsbehörde führt ein öffentliches Register. Die Register von VARA, FSRA und DFSA sind alle durchsuchbar, und der Name der zugelassenen Gesellschaft weicht häufig von der nach außen verwendeten Marke ab.
Aufbau des Regelwerks
Das Rahmenwerk der VARA ist tätigkeitsbezogen, mit gesonderten Regelwerken für Tätigkeiten wie Börsenbetrieb, Broker-Dealer-Geschäft, Verwahrung, Kreditvergabe und Kreditaufnahme sowie Vermögensverwaltung, daneben mit Compliance- und Risikomanagementregeln, die tätigkeitsübergreifend gelten. Marketing und Bewerbung virtueller Vermögenswerte sind selbst ein regulierter Gegenstand, was dafür relevant ist, wie Dienste gegenüber Ansässigen beworben werden dürfen.
Steuern
In den VAE gibt es keine Einkommensteuer für natürliche Personen, was einen wesentlichen Teil der Attraktivität dieser Jurisdiktion für private Halter ausmacht. Unternehmen fallen unter das bundesweite Körperschaftsteuerregime, das für Geschäftsjahre eingeführt wurde, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, vorbehaltlich der geltenden Schwellenwerte und Freizonenregelungen. Privatpersonen sollten nicht annehmen, dass das Fehlen einer VAE-Steuer ihre Lage anderswo klärt — maßgeblich für die Steuerpflicht ist in der Regel die steuerliche Ansässigkeit und nicht der Sitz einer Börse.
Quellen
- Virtual Assets Regulatory Authority (Dubai), VARA regulations and rulebooks (1 Jan. 2026)
- ADGM Financial Services Regulatory Authority, Virtual asset framework (1 Jan. 2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.
Zuletzt überprüft von Conisec Staff. Prüfzyklus: Vierteljährlich.