Eine Anforderung der Geldwäschebekämpfung, wonach Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten Werttransfers oberhalb eines Schwellenwerts zwischen regulierten Instituten begleiten müssen.
Warum das wichtig ist
Abgeleitet aus FATF-Empfehlung 16 und in den meisten großen Jurisdiktionen auf Anbieter von Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten angewandt. Sie ist der Grund, weshalb regulierte Plattformen zunehmend fragen, wohin eine Auszahlung geht und wer die Zieladresse kontrolliert.
Was Sie prüfen können
Die Pflicht liegt bei den übermittelnden und empfangenden Instituten, nicht bei der Einzelperson. Je nach Jurisdiktion variieren der Wertschwellenwert, ab dem sie greift, und die Identifikationsdaten, die den Transfer begleiten müssen. Die nationalen Umsetzungen unterscheiden sich, und die FATF-Empfehlung ist der gemeinsame Bezugspunkt.
Keine Beratung. Definitionen dienen dem Verständnis, nicht der Anleitung. Nichts davon ist eine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung.