Weder zugelassen noch verboten
Saudi-Arabien gehört zu der Kategorie, die am leichtesten falsch beschrieben wird: Es gibt kein Lizenzierungsregime, und es gibt auch kein pauschales strafrechtliches Verbot für Privatpersonen, Krypto-Assets zu halten. Was existiert, ist eine durchgängige Linie amtlicher Warnungen, dass virtuelle Währungen nicht anerkannt sind und dass Unternehmen, die für sie werben, im Königreich nicht zugelassen sind.
Was das Fehlen eines Regimes bedeutet
Ohne inländische Zulassung gibt es kein Register, das geprüft werden könnte, und keine Aufsichtsbehörde, die für die Verwahrungsvorkehrungen einer Plattform zuständig wäre. Ein Unternehmen, das in das Königreich hinein vermarktet, ist dort per definitionem nicht zugelassen — was eine andere Aussage ist, als anderswo zugelassen zu sein, und es lohnt sich, beides zu trennen.
Quellen
- Saudi Central Bank, Public cautions on virtual currencies (1 Jan. 2026)
- Capital Market Authority, Investor cautions (1 Jan. 2026)
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dies ist eine Zusammenfassung veröffentlichter Regeln, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln ändern sich; prüfen Sie die oben verlinkten Primärquellen.
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